Zeugen haben in der Regel die Möglichkeit, sich bei ihrer Aussage durch einen Rechtsanwalt begleiten zu lassen. Ihn vertreten und anstelle des Zeugen antworten kann er allerdings nicht. Die Tätigkeit als Zeugenbeistand erstreckt sich damit rein praktisch auf die Überprüfung von Zeugnisverweigerungsrechten im Vorfeld der Aussage und die Beachtung der Rechte des Zeugen und der Ordnungsmäßigkeit gestellter Fragen währenddessen. Die Begleitung eines Zeugen bietet sich in der Regel an, wenn dieser sich in der Aussagesituation erheblich unwohl fühlt oder unsicher ist, ob er sich ggf. der Gefahr eigener Strafverfolgung aussetzen würde, so er denn antwortet.
Als Strafverteidiger sind mir die Fragebefugnisse selbstverständlich ebenso geläufig, wie die verschiedenen Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrechte.
