Das Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht ist die Materie, in der sich "Otto Normalbürger" vielleicht noch am ehesten einen Kontakt mit der Justiz vorstellen kann. Geschwindigkeitsverstöße fallen ebenso darunter, wie Trunkenheitsfahrten, fahrlässige Körperverletzungen und Tötungen. Die Grenzen zwischen einer allenfalls die Fahrerlaubnis aufs Spiel setzenden Ordnungswidrigkeit und einer ausgewachsenen Straftat mit Konsequenzen von Geldstrafe bis hin zum Freiheitsentzug sind dabei oftmals fließend. Der Beschuldigte sieht sich in diesen Verfahren überdies häufig mit technischen Detailfragen und Zeugenaussagen von Polizeibeamten konfrontiert, die eine nähere Betrachtung erforderlich werden lassen.

Um auf die Besonderheiten derartiger Verfahren eingehen zu können, füllt dieser strafrechtliche Bereich einen eigenen Block in der Fachanwaltsausbildung. Zudem habe ich mein Wissen darüber separat in einer verkehrsrechtlichen Fortbildung vertieft und dieses über die Jahre meiner Tätigkeit immer wieder aufgefrischt.

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