Der Themenkomplex des Sexualstrafrechts zeichnet sich zum einen durch eine Vielzahl undurchsichtiger Normen und Gesetzesänderungen in den letzten Jahren aus; zum anderen nicht minder dadurch, dass es häufig um sehr unangenehme, intime Sachverhalte geht. Letztere belasten häufig auch das vermeintliche Opfer der vorgeworfenen Straftat, dessen Rechte in den letzten Jahren mehr und mehr gestärkt wurden. Andererseits liegt die Annahme nahe, dass auch die der sogenannte „Missbrauch mit dem Missbrauch“ zunimmt und es insoweit vermehrt zu Falschbelastungen in diesem Bereich kommt.

Neben profunden Kenntnissen des formellen und materiellen Strafrechts gilt es diese Aspekte zu berücksichtigen und bereits dem Eindruck, der durch die bloße Existenz des Strafverfahrens entsteht, zielführend entgegenzuwirken. Die Möglichkeiten einer effektiven Strafverteidigung erweitern sich gerade im Bereich der Sexualdelikte, wenn diese frühestmöglich eingreifen kann.