Das allgemeine Strafrecht umfasst grundsätzlich alle Delikte des Strafgesetzbuchs. Schon die damit entstandene Breite und Jahrzehnte der Entwicklung in der Rechtsprechung rechtfertigen die Einrichtung einer eigenen Fachanwaltsbezeichnung für dieses Gebiet. Um sinnvoll und effektiv wegen der verschiedenen Vorwürfe verteidigen zu können, bedarf es der täglichen Beschäftigung mit den Strafgesetzen sowie der steten Fortbildung. Hinzu treten zahlreiche, nicht minder komplexe prozessuale Zusammenhänge, die fortwährend zu vertiefen sind.
Als Fachanwalt für Strafrecht habe ich mich gezielt auf die damit zusammenhängenden Fallkonstellationen spezialisiert und mein Büro auf die Besonderheiten des Strafverfahrens ausgerichtet. Die zum Erhalt des Fachanwaltstitels erforderlichen Pflichtfortbildungen und die darüber hinausgehenden freiwillig investierten Stunden mögen das belegen.
