Stundensatz
Der einfache Stundensatz für eine umfassende Strafverteidigung in meiner Kanzlei beträgt regelmäßig 200,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und anfallender Auslagen, wie Fahrt- oder Kopierkosten. Über die geleisteten Arbeitsstunden erhalten Sie in regelmäßigen, spätestens monatlichen Abständen eine exakte Auflistung inklusive einer konkreten Tätigkeitsbeschreibung. So können Sie genau nachvollziehen, was in Ihrer Angelegenheit unternommen wurde. Ein Vergütungsvorschuss ist nach individueller Absprache anhand des prognostizierten Arbeitsaufwandes zu zahlen.
Pauschalen
Pauschalvergütungen sind individuell zu vereinbaren und hängen der Höhe nach von vielen Gesichtspunkten Ihres konkreten Anliegens ab. Dennoch möchte ich Ihnen im Folgenden einige mögliche Pauschalbeträge darstellen, um Ihnen den Überblick zu erleichtern. Beachten Sie bitte, dass durch eine weitergehende Verteidigung Mehrkosten entstehen können, die dann gesondert zu besprechen sind.
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Akteneinsicht
Für die erste Erörterung des Sachverhalts, die anschließende notwendige Akteneinsicht sowie ein nachfolgendes Gespräch unter Berücksichtigung des Akteninhalts berechne ich bei durchschnittlichem Aktenumfang, je nach individuellem Aufwand, einen pauschalen Betrag zwischen 300,00 € und 500,00 € zzgl. der Umsatzsteuer, anfallender Kopierkosten und Auslagen für die Aktenversendung. Dafür erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die vorliegenden Ermittlungsergebnisse und Ihre daraus entstehenden Handlungsoptionen. Sie werden darüber informiert, wie mit dem Vorwurf umgegangen werden kann und welche Möglichkeiten zur Verfahrenserledigung ernsthaft in Betracht kommen. Anhand der Informationen können Sie ihr weiteres Vorgehen überdenken und die weitere Strategie Ihrer Verteidigung aktiv mitgestalten.
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Untersuchungshaft
Für die Strafverteidigung gegen einen Haftbefehl gehe ich von pauschalen 600,00 € bis 1.000,00 € zzgl. der Umsatzsteuer und Auslagenpauschale aus. Im Rahmen dieser Pauschale wird der Haftbefehl hinsichtlich dringendem Tatverdacht und Haftgründen geprüft und die Situation der Untersuchungshaft unverzüglich in der Vorführzelle oder JVA mit dem Mandanten erörtert. Ich werde Sie bei der Verkündung des Haftbefehls oder, falls dieser schon verkündet ist, im Rahmen der mündlichen Haftprüfung begleiten und für den Fall, dass der Haftbefehl bestand hat, zu einem Nachfolgegespräch in die JVA kommen, um den weiteren Ablauf zu erörtern. Selbstverständlich ist auch die Information und Beratung von Angehörigen umfasst, sowie die Einsichtnahme in die Ermittlungsakte und Erstinformation des Mandanten anhand des Akteninhalts.
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Strafbefehl
Den (fristwahrenden) Einspruch gegen einen Strafbefehl beziffere ich pauschal in der Regel zwischen 350,00 € und 600,00 € zzgl. der Umsatzsteuer und Auslagenpauschale. Umfasst ist die Einlegung des Rechtsmittels, die Einsichtnahme in die Ermittlungsakte und die Erstberatung des Mandanten über die Erfolgsaussichten und Möglichkeiten. Sofern es aufgrund des Einspruchs dann zu einem Gerichtstermin kommt, ist die Vergütung hierüber gesondert zu vereinbaren.
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Berufung/Revision
Die Überprüfung von Strafurteilen ist häufig komplex und schon die richtige Auswahl des Rechtsmittels kann im Einzelfall problematisch sein. Eine Pauschale Vergütung für die komplette Verteidigung in der Rechtsmittelinstanz ist deshalb sehr einzelfallabhängig. Für einen regelmäßigen Pauschalbetrag zwischen 400,00 € und 800,00 € zzgl. Umsatzsteuer und Auslagenpauschale lege ich aber zunächst fristwahrend ein unbestimmtes Rechtsmittel gegen das von Ihnen beanstandete Urteil ein. Sodann kann das Urteil auch unter Berücksichtigung der Verhandlungsprotokolle überprüft und mit Ihnen erörtert werden. Die für die Begründung insbesondere einer Revision anfallenden Kosten sind damit allerdings nicht umfasst.
Beachten Sie bitte, dass es sich bei den genannten Sätzen um Vorschläge handelt, die Ihnen eine erste Orientierung ermöglichen sollen. Im Einzelfall kann es zu Abweichungen kommen, sofern die dargestellten Rahmen Ihrem individuellen Anliegen und dem damit verbundenen Aufwand nicht gerecht werden. Maßgeblich ist insoweit die individuelle Vereinbarung im Wege der Mandatsübernahme. Auch Pauschalvereinbarungen über gesamte Verfahren oder Verfahrensabschnitte sind in der Regel möglich, allerdings nicht seriös ohne vorherige Akteneinsicht zu prognostizieren.
Gehen Sie aber bitte davon aus, dass die Kostenfrage stets vor der Rechnung mit Ihnen besprochen und geklärt wird. Selbstverständlich kann eine Abrechnung auch ohne individuelle Vereinbarung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erfolgen. Einige Beispiele dazu finden Sie hier.
