osterzeitAufgrund der Osterferien und der noch anstehenden Gerichtstermine kann es vom 26. März bis zum 02. April 2018 im Büro zu Einschränkungen der telefonischen Erreichbarkeit kommen. Sollte Ihr Anruf deshalb innerhalb der Bürozeiten nicht persönlich entgegen genommen werden können, haben Sie aber selbstverständlich die Möglichkeit, eine kurze Mitteilung auf dem AB zu hinterlassen. Sie werden schnellstmöglich zurückgerufen.

An den Ostertagen nutzen Sie in dringenden Notfällen, namentlich bei Festnahmen, bitte die Mobilnummer 0178 9213704 und hinterlassen dort, falls Sie mich nicht direkt erreichen, eine Nachricht.

Ab dem 03. April 2018 läuft dann alles wieder normal. Bis dahin wünsche ich Ihnen angenehme und erholsame Ostertage.

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