titelbild ratgeberStrafbefehle erfüllen die Funktion eines Urteils ohne vorherige Hauptverhandlung. Das mag im Einzelfall ein durchaus gewünschtes Resultat eines Strafverfahrens sein.
Viele Empfänger eines solchen Strafbefehls tun sich allerdings schwer damit, diesen richtig einzuordnen und sind unsicher, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Einspruch dagegen lohnen kann. Auf anwalt.de habe ich einen kleinen Leitfaden zur Einordnung von Strafbefehlen und den sich anschließenden Optionen veröffentlicht.

Zum gleichen Thema finden Sie auf meiner Youtube-Präsenz ein entsprechendes Video.

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