titelbild ratgeberAuf meinem anwalt.de Profil habe ich einen Ratgeber zum Thema "Pflichtverteidigung" veröffentlicht, in dem ich drei der häufigsten Missverständnisse im Zusammenhang mit der notwendigen Verteidigung erläutere.

Nach wie vor hält sich z.B. das Gerücht, dass die Frage, ob jemand einen sog. Pflichtverteidiger bekommt vom Einkommen abhinge. In Wahrheit richtet sich dies allerdings allein nach den drohenden Sanktionen und den Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage. Die Pflichtverteidigung selbst ist kein Ersatz für eine Prozesskostenhilfe in Strafsachen.

Folgerichtig ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers auch nicht per se kostenlos. Die entstehenden Gebühren sind vielmehr teil jener Verfahrenskosten, die ein Angeklagte im Falle der späteren Verurteilung auferlegt bekommt.

Der vielleicht gewichtigste Irrtum allerdings betrifft die Auswahl des Verteidigers selbst. Weit verbreitet scheint die Annahme zu sein, das später erkennende Gericht würde die Auswahl treffen. Und so kommt es dann schlussendlich auch oft. Allerdings hat jeder Beschuldigte/Angeklagte zuvor die Möglichkeit, einen Strafverteidiger des Vertrauens zu benennen. Dass das sinnvoll ist, liegt vermutlich auf der Hand.

Die drei beschriebenen Irrtümer behandelt der Artikel ausführlich und angereichert mit ein paar konkreten Verhaltenstipps. Sofern Sie meinen, dort hilfreiches gelesen zu haben, nutzen Sie gern die Möglichkeit den Artikel entsprechen zu bewerten.

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